Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für all unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftich vereinbart wird.
2. Preisangaben
Alle Preise verstehen sich inklusiv Mehrwertsteuer.
Preisänderungen, technische Änderungen und Irrtümer bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für
Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich
bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages. Wir sind an
diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner
Erstellung gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen
können dem Kunden berechnet werden.
Bezahlung erfolgt bar oder mit Kredit/Debitkarten, ausser es
werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
3. Lieferung/Lieferfristen
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgt zu
den beim Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von
Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen
alleine in der Verantwortung des Kunden.
Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, Wir
richten uns dabei an die von unseren Lieferanten angegebenen
Liefertermine. Lieferverzögerung begründen keine
Schadensminderung oder Rücktrittrecht aus dem Vertrag.
4. Eigentum
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Bezahlen
Eigentum der Rollerbude Thun GmbH. Bis zum Eigentumsübergang
hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und
darf weder veräussert noch verpfändet noch der Verfügungsgewalt
Dritter überlassen werden.
5. Erfüllungsort/Sachmängel
Unsere Werkstatt bleibt stets für Lieferungen und Leistungen der
Erfüllungsort, soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
Werksattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel
zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu
rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu
geben, den Mangel zu beheben, Wandlung und Minderung sind
ausgeschlossen. Kosten welche durch Mängelbeseitigung durch
Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge wird jede Gewährleistung,
soweit nach Gesetz möglich wegbedungen, insbesondere sind
Wandelung und Minderung ausgeschlossen.
Wir haften nur für Schäden, die unser Personal in Zusammenhang
mit der Verrichtung der aus dem erteilten Auftrag erbringt, sofern
uns ein Verschulden trifft. In allen Fällen ist die Haftung für
Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Abgeltung von
Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), soweit nach Gesetz
möglich, ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für
Schäden, seien sie direkt oder indirekter Art, die dem Kunden aus
dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Waren entsteht.
6. Garantie
Eine allfälige Garantie muss separat vereinbart werden
7. Allgemeines
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen
des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Gerichtstand ist Thun. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Wir behalten uns das Recht vor, dei Allgemeinen
Geschäftsbeingungen neuen Gelegenheiten anzupassen. Es gelten
jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen
Geschaftsbedingungen.